Technischer Leitfaden

RoHS-Ausnahmen für Blei: wann Zinn-Blei-Legierungen noch zulässig sind

Seit 2006 hat die RoHS-Richtlinie bleifreie Legierungen zum Standard der europäischen Elektronik gemacht. Zinn-Blei-Legierungen sind jedoch nicht verschwunden: Sie bleiben für Produkte außerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie und für Verwendungen zulässig, die unter Ausnahmen fallen. Dieser Leitfaden hilft bei der Orientierung. Er ersetzt nicht die Prüfung des geltenden Rechtstextes, die für jedes Produkt vorzunehmen ist.

Dickmann Srl · aktualisiert am

Was die RoHS beschränkt

Die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) beschränkt bestimmte Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Für Blei liegt der Grenzwert bei 0,1 Gewichtsprozent in jedem homogenen Werkstoff: Eine Zinn-Blei-Lotlegierung überschreitet diesen Grenzwert und darf daher in einem RoHS-pflichtigen Gerät nur verwendet werden, wenn eine Ausnahme dies erlaubt.

Die Alternativen für die Elektronik sind die bleifreien Legierungen: SAC305, SAC0307, Sn99.3Cu0.7 und 99SnCuNiGe.

Die drei Fälle, in denen Blei zulässig bleibt

FallBeispieleWas zu prüfen ist
Produkte, die keine Elektro- und Elektronikgeräte sindSpenglerei, Zinksärge, Bleiverglasungen, mechanische ReparaturenOb das Produkt tatsächlich außerhalb des Geltungsbereichs liegt, sowie die übrigen anwendbaren Vorschriften
Vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommene GeräteOrtsfeste industrielle Großwerkzeuge, ortsfeste Großanlagen, Verkehrsmittel, militärische AusrüstungDie Begriffsbestimmungen in Artikel 2 der Richtlinie
Verwendungen, die unter eine Ausnahme fallenEinträge der Anhänge III (alle Kategorien) und IV (Medizinprodukte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente)Den geltenden Wortlaut des Eintrags, den Anwendungsbereich und das Ablaufdatum

Die Ausnahmen sind befristet und werden regelmäßig durch delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission verlängert, geändert oder widerrufen: Es ist stets die geltende Fassung zu prüfen.

Ausnahmen: so orientieren Sie sich

Anhang III führt die für alle Gerätekategorien geltenden Ausnahmen auf; darunter die Ausnahme für hochschmelzende Lotlegierungen mit einem Bleigehalt von 85 Gewichtsprozent oder mehr. Anhang IV enthält spezifische Ausnahmen für Medizinprodukte sowie für Überwachungs- und Kontrollinstrumente, Kategorien, die später als die übrigen in die RoHS aufgenommen wurden.

Bei jedem Eintrag zählen drei Dinge: der genaue Anwendungsbereich (Bauteil, Werkstoff, Geräteart), das Ablaufdatum und etwaige Bedingungen. Eine Ausnahme für ein Bauteil deckt nicht das Löten der gesamten Leiterplatte ab, und eine abgelaufene Ausnahme gilt nicht für neu in Verkehr gebrachte Produkte.

Ersatzteile, Reparaturen und andere Vorschriften

Die Richtlinie sieht besondere Regeln für Kabel und Ersatzteile vor, die zur Reparatur von Geräten bestimmt sind, die vor dem Inkrafttreten der Grenzwerte in Verkehr gebracht wurden: Auch hier ist der Wortlaut des anwendbaren Artikels zu prüfen.

Neben der RoHS gibt es weitere Vorschriften zu Blei. Blei steht auf der Kandidatenliste der REACH-Verordnung: Wer Erzeugnisse mit mehr als 0,1 % Blei in Verkehr bringt, hat Informationspflichten. Für Fahrzeuge gilt die Altfahrzeug-Richtlinie (ELV) mit ihren Ausnahmen; Batterien unterliegen der europäischen Batterieverordnung. Für Blei-Säure-Batterien siehe die Legierungen in Battery-Grade-Qualität.

Zinn-Blei-Legierungen von Dickmann

Für Verwendungen, in denen Blei zulässig ist, fertigt Dickmann Zinn-Blei-Legierungen als Lötstangen 50/50, Lotbarren (63Sn37Pb, 60Sn40Pb, 63Sn35Pb2Ag), Massivdraht und Röhrenlot (zum Beispiel 63Sn37Pb und 60Sn39PbCu1). Jeder Lieferung legen wir Sicherheitsdatenblatt und Konformitätserklärungen bei.

Häufige Fragen zu RoHS-Ausnahmen

Nur wenn das Produkt außerhalb des Geltungsbereichs der RoHS liegt oder eine Ausnahme diese Verwendung abdeckt. Für Elektronikgeräte, die der Richtlinie unterliegen, sind bleifreie Legierungen erforderlich.

0,1 Gewichtsprozent in jedem homogenen Werkstoff. Zinn-Blei-Legierungen überschreiten ihn bei Weitem.

Ja. Sie sind befristet und werden von der Europäischen Kommission regelmäßig verlängert, geändert oder widerrufen. Es ist stets die geltende Fassung zu prüfen.

Nein: Dachrinnen, Blechverwahrungen und Zinksärge sind keine Elektro- und Elektronikgeräte. Traditionell werden Zinn-Blei-Legierungen wie die 50/50 verwendet, unbeschadet der Einhaltung der übrigen anwendbaren Vorschriften.

Ja: Blei steht auf der REACH-Kandidatenliste. Wer Erzeugnisse mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei in Verkehr bringt, hat Informationspflichten gegenüber Kunden und Behörden.

Der Hersteller des Geräts, in eigener Verantwortung. Wir liefern die Legierung mit der Dokumentation; die Bewertung der Ausnahme obliegt demjenigen, der das Produkt in Verkehr bringt.